Auch das Jahr 2018 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2018 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.
Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2018 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 5,00 bis 11,00 € angehoben.
Zudem wurden die Einkommensgruppen angehoben. Die erste Einkommensgruppe, nach der der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zu zahlen ist, wird nun bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 Euro (zuvor bis 1.500,00 €) angewandt.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber der Tabelle 2017 unverändert.
Die ab 01.01.2018 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads.