{"id":604,"date":"2014-03-16T11:51:34","date_gmt":"2014-03-16T10:51:34","guid":{"rendered":"http:\/\/bohn-kanzlei.de\/?p=604"},"modified":"2014-03-16T11:52:41","modified_gmt":"2014-03-16T10:52:41","slug":"testament-und-erbrechtsreform-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bohn-kanzlei.de\/en\/testament-und-erbrechtsreform-2","title":{"rendered":"Testament und Erbrechtsreform"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Ein Testament soll den letzen Willen regeln und ist dann erforderlich, wenn man nicht m\u00f6chte, dass die gesetzliche Erbfolge eintreten soll. Die gesetzliche Erbfolge regelt, dass das Verm\u00f6gen des Erblassers den gesetzlichen Erben zukommen soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gesetzliche Erben sind die Verwandten (z.B. Kinder, Eltern, Enkel\u2026) und der Ehepartner. M\u00f6chte der Erblasser sicher sein, dass sein Verm\u00f6gen nach dem Tod bestimmten Personen zukommt, muss er dies mit Hilfe eines Testaments regeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Testament soll handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, da ein mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes Testament nicht anerkannt wird.<\/p>\n<p>In einem Testament kann man:<\/p>\n<ul>\n<li>bestimmte Personen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einsetzen<\/li>\n<li>jemanden enterben<\/li>\n<li>Vor- und Nacherben bestimmen, die dann zeitlich nacheinander Erben des Verm\u00f6gens werden.<\/li>\n<li>Ersatzerben bestimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wer allerdings aufgrund eines Testaments enterbt wird, kann grunds\u00e4tzlich den Pflichtteil (als Mindesterbe) geltend machen. Der Pflichtteil betr\u00e4gt die H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden. Enterbte Kinder und deren Nachkommen sowie der Ehepartner k\u00f6nnen den Pflichtteil fordern. Eine vollst\u00e4ndige Enterbung dieser Angeh\u00f6rigen ist grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 1. Januar 2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Durch diese Reform wurde das Pflichtteilsrecht in einigen Bereichen ge\u00e4ndert. Durch die Erbrechtsreform wurden beispielsweise die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Entziehung des Pflichtteils modernisiert und die Pflegeleistungen von pflegenden Angeh\u00f6rigen besser honoriert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit einem sog. Verm\u00e4chtnis kann jemand, der nicht zu den gesetzlichen Erben geh\u00f6rt auch bedacht werden. Als Verm\u00e4chtnis kommt insbesondere ein Gegenstand, Geld, Tiere oder die Nutzung einer Immobilie in Betracht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Absicherung des testamentarischen Willens und zur Abwicklung des Nachlasses kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Wirksamkeit von testamentarischen Regelungen gibt es regelm\u00e4\u00dfig Rechtsprechung, wodurch mache Testamentsgestaltungen f\u00fcr sittenwidrig erkl\u00e4rt werden. Insbesondere in F\u00e4llen, in denen das Verm\u00f6gen vor dem Zugriff des Sozialamtes gesch\u00fctzt werden soll (z.B. beim sog. Bed\u00fcrftigen- und Behindertentestament) ist besondere Sorgfalt bei der Formulierung des Testaments geboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch f\u00fcr nichteheliche Partnerschaften ist ein Testament eine sinnvolle M\u00f6glichkeit seinen letzten Willen zu regeln. Der nichteheliche Lebenspartner wird von Gesetzes wegen nicht Erbe. Aus diesem Grund muss man eine Regelung treffen, wenn er Erbe oder Verm\u00e4chtnisnehmer werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um eine Regelung zu treffen, die auch tats\u00e4chlich dem eigenen Willen entspricht, ist es wichtig, sich vor Errichtung des Testamens ausf\u00fchrlich \u00fcber die rechtlichen M\u00f6glichkeiten und Konsequenzen beraten zu lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Christiane Bohn, Rechtsanw\u00e4ltin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Testament soll den letzen Willen regeln und ist dann erforderlich, wenn man nicht m\u00f6chte, dass die gesetzliche Erbfolge eintreten soll. Die gesetzliche Erbfolge regelt, dass das Verm\u00f6gen des Erblassers den gesetzlichen Erben zukommen soll. 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