Hierbei handelt es sich um eine neuartige lösungsorientierte sowie ganzheitliche Methode welche systemisch-psychologische Techniken und Methoden in die rechtliche Beratung und Gestaltung einbezieht.
Sie kann in jedem Verfahrensstadium und bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Also sowohl in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung als auch bei bereits laufenden gerichtlichen Verfahren hilfreich sein und Zeit und Geld sowie Resourcen sparen.
Anwendungsbereiche (Beispiele)
- Trennung einer Ehe, einer Erbengemeinschaft, innerhalb einer Gesellschaft, von einer Firma oder einem Arbeitnehmer
- Scheidungsbegleitung (Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung etc.)
- Erstellung von Testamenten
- Lebzeitige Nachfolgeregelungen
- Erbauseinandersetzungen
- Erstellung von Eheverträgen, gerade auch bei (noch) intakter Ehe oder Firmengründung
- Sorgerechts- und Umgangsregelungen
- Konflikte am Arbeitsplatz und Kündigungsschutzverfahren
Ablauf der Systemischen Rechtsberatung
- Klärungsgespräch mit einer Verfahrensberatung um Klarheit zu verschaffen auf welche Art und Weise der Konflikt am besten geklärt werden kann z.B. juristische Vertretung, Mediation, Systemisches Coaching oder Systemische Supervision
- Rechtliche Beratung mit einer juristischen Vorprüfung und Beurteilung der Erfolgsaussichten.
- Systemische Visualisierung mit Hilfe derer wir nach den Ursachen der Probleme und Lösungsmöglichkeiten suchen und ggfs. Auch schon Veränderungsprozesse einleiten.
- Handlungsempfehlungen und Klärung der weiteren rechtlichen und praktischen Vorgehensweise.
- Juristische Umsetzung der systemischen Erkenntnisse und Lösungen