Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell in allen erbrechtlichen Angelegenheiten von der Erstellung einer Nachlassplanung bis hin zu Erbauseinandersetzungen. Wir vertreten Sie auch bei lebzeitigen Immobilienübertragungen und erarbeiten mit Ihnen zusammen die Gestaltung einer lebzeitigen Vermögensübertragung.
Lassen Sie sich deshalb frühzeitig und kompetent beraten in folgenden Angelegenheiten:
- Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung und Durchsetzung von Erbansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (auch mit hohen Vermögenswerten, Immobilienvermögen & Auslandsimmobilien)
- Testamentsvollstreckung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Lebzeitige Immobilienübertragung
- Lebzeitige Vermögensübertragung
- Schonvermögen
Durch eine rechtzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten, auf die eigenen Kinder oder Enkelkinder, kann im Fall einer Aufnahme im Pflegeheim die Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger verringert oder vermieden werden.
In Fragen der Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger ist eine frühzeitige und umfassende juristische Beratung notwendig. Auf Grund der komplizierten Regelungen im Rahmen der Schnittstelle zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht, besteht oft die Gefahr für den Pflegebedürftigen falsche Entscheidungen zu treffen, so dass nach einem längerfristigen Pflegeheimaufenthalt kein Vermögen mehr vorhanden ist, welches nach dem Tod übertragen werden kann.