Wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person zur Finanzierung der meist teuren Heimunterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim nicht ausreicht, muss häufig die Sozialhilfebehörde die Finanzierung sicherstellen.
In einem solchen Fall prüft die Behörde automatisch, ob andere Personen, insbesondere Ehepartner und Kinder, für den nicht gedeckten Bedarf aufkommen müssen.
Dieser Abend soll aufzeigen, welche eigenen Einkünfte und welches eigene Vermögen der Bedürftige einzusetzen hat. Auch wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kinder zur Bezahlung des gesetzlichen Elternunterhaltes verpflichtet sind bzw. welche Möglichkeiten bestehen, eine solche Verpflichtung z.B. durch rechtzeitige Vermögensübertragung zu verringern oder zu vermeiden.
Der Vortrag ist hilfreich für alle, die mit dem Thema Pflegeheimunterbringung und Elternunterhalt konfrontiert sind und sich hierzu zunächst einen Überblick verschaffen möchten.
Wann: Donnerstag, 28.01.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Kissing, Mittelschule; Eingang rechter Trakt, Raum 17/EG
Kosten: 5,00 € / ermäßigte Gebühr: 3,00 €
Anmeldung: Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Weitere Vorträge finden statt am:
Donnerstag, 10.03.2016, 19:30 Uhr in Eurasburg und
Donnerstag, 21.04.2016, 19:30 Uhr in Friedberg
Christiane Bohn, Rechtsanwältin