Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2015

Informationen der Düsseldorfer Tabelle für Sie kurz zusammengefasst:

  • Diese gibt Auskunft über die Höhe des Unterhaltsbedarfs, der z.B. nach einer Trennung / Scheidung für Kinder gezahlt werden muss, wenn diese nicht im eigenen Haushalt leben.
  • Wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aktualisiert, dadurch werden höhere Selbstbehalte für den Unterhaltspflichtigen festgelegt, dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts. Der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltszahler beträgt bis 2014 monatlich 1.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2015 steigt dieser auf 1.080 Euro. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten steigt der notwendige Selbstbehalt ab Januar 2015 von 800 Euro auf 880 Euro im Monat.
  • Der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen monatlichen Kindergeldes ergibt den Unterhaltszahlbetrag.

Was sagt die Düsseldorfer Tabelle aus und wann wird diese benötigt?

Nach einer Trennung/Scheidung kann anhand der Düsseldorfer Tabelle  der Unterhaltsbedarf und damit der zu zahlende Unterhalt  für das/die gemeinsame(n) Kind(er), das/die nicht im eigenen Haushalt lebt/leben ermittelt werden. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine bundesweit anerkannte Richtlinie zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfes und damit zur Ermittlung des Unterhalts.

Der Unterhaltsbedarf ist dabei gestaffelt nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des/der unterhaltsberechtigten Kindes/Kinder.

Sofern jedoch das monatliche unterhaltsrechtlich relevante Einkommen der unterhaltspflichtigen Person über 5.100,00 Euro liegt, wird der zu zahlende Unterhaltsbetrag nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, sondern individuell im Einzelfall bestimmt. Soweit Kinder im Ausland leben, gibt es Sonderregelungen die zu einer Änderung des Unterhaltsbetrages führen können.

Da ich als Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Familien- und Erbrecht mit diesem – für manche heikle – Thema bestens betraut bin, stehe ich Ihnen selbstverständlich für eine Beratung  nicht nur einfühlsam sondern auch kompetent hilfreich zur Seite. Gerne erstelle ich für Sie eine Berechnung der Unterhaltsansprüche im Falle der Trennung/Scheidung.

Die aktuelle Düsseldofer Tabelle finden Sie unter Downloads

Christiane Bohn, Rechtsanwältin