Wenn eine Scheidung ansteht …

Die Entscheidung sich scheiden zu lassen ist sehr schwierig. Dabei tun sich viele Fragen auf:

  • Wie verhalte ich mich richtig?
  • Wann ist die Ehe zerrüttet?
  • Was ist ein Trennungsjahr, wie wird es unterbrochen?
  • Können wir auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben?
  • Was geschieht mit den Kindern? Wer erhält die elterliche Sorge für die Kinder?
  • Wer muss Unterhalt bezahlen? Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch?
  • Was geschieht mit unserem Hausrat?
  • Was geschieht mit unserem Vermögen / der finanzierten Immobilie?
  • Ist ein Ehevertrag sinnvoll, kann dieser auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden?

Bevor eine Scheidung erfolgt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Ehe muss zerrüttet und Trennung vom Partner muss vollzogen sein. Möglich ist auch eine Trennung innerhalb einer gemeinsamen Ehewohnung. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Es genügt also nicht, ein eigenes Schlafzimmer zu haben, sondern man darf für den Partner nicht mehr kochen, waschen, bügeln etc., keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, jeder hat seine eigene „Ecke” im Kühlschrank. Da die Trennung innerhalb der Ehewohnung nur schwer durchgeführt werden kann und Konflikte unvermeidlich sind, sollte man so schnell wie möglich eine räumliche Trennung durchführen. Ist eine Trennung beabsichtigt muss man das dem Partner mitteilen und die Trennung wie oben beschrieben durchführen.
  • Ein eigenes Konto einrichten, soweit noch kein eigenes Konto vorhanden ist und ggf. Kontovollmacht entziehen.
  • Einigung über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat und bezüglich der Vermögensgegenstände wie Immobilien u.ä. anstreben.
  • Erforderlichenfalls eine Reglung zum Ehegatten- und Kindesunterhalt anstreben. Der Partner der über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügt ist in der Regel unterhaltsberechtigt. Das gilt sowohl während der Trennungszeit, als auch nach der Scheidung.

Zum 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Seit dem 01.09.2009 gelten weitere Neuregelungen im Familienrecht so beispielsweise im Bereich des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs.

Damit man keine Fehler begeht, die man später nicht mehr rückgängig machen kann, sollte man sich bereits vor der Trennung oder gleich danach einen Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen und sich beraten lassen.

Christiane Bohn, Rechtsanwältin