[:de]Änderung Kindesunterhalt ab 01.01.2019[:]

[:de]Auch das Jahr 2019 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2019 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.

Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2019 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 6,00 bis 9,00 € angehoben.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2019 gegenüber der Tabelle 2018 unverändert.

Die ab 01.01.2019 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads

Christiane Bohn, Rechtsanwältin

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