Wir beraten und vertreten Sie zu allen rechtlichen Fragen bei einer geplanten Vermögensübertragung.
Lassen Sie sich deshalb frühzeitig und kompetent beraten zum Thema:
- Lebzeitige Vermögensübertragung
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Immobilien- und Grundstücksübertragung
- Überlassungsverträge
- Erbrechtliche Gestaltung
- Wohnrecht, Nießbrauch und Leibgeding, Wart und Pflege
Immobilien und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können oft aus verschiedenen Gründen die bessere wirtschaftliche Lösung sein als im Rahmen einer erbrechtlichen Gestaltung. Durch rechtzeitige lebzeitige Vermögensübertragung kann, im Fall der Aufnahme eines Elternteils im Pflegeheim, die Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger verringert oder vermieden werden.
Bei der Beratung wird insbesondere auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung der Immobilie wie z.B. Wohnrecht und Nießbrauch hingewiesen, ebenso auf mögliche (finanzielle) Folgen für den Begünstigten im Falle einer Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört ebenfalls, wenn es im Zusammenhang mit einer Eheschließung sowie einer Trennung oder Ehescheidung zu Fragestellungen bezüglich einer gemeinsamen Immobilie oder der Immobilie eines Ehepartners kommt.
Soweit vor der Eheschließung ungleiche Vermögensverhältnisse vorliegen, kann es sinnvoll sein im Rahmen eines Ehevertrages Regelungen für den Fall des Scheiterns der Ehe zu treffen.
Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung ist es erfahrungsgemäß empfehlenswert, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, die auch eine Zuordnung der Immobilien und Vermögenswerte beinhaltet. Zu allen hierbei auftretenden Fragen beraten wir Sie gerne umfassend und kompetent.