Kosten

Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandates.

Soweit nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Für eine erste Beratung werden maximal 190,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer angesetzt.

Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon oder per E-Mail ist unverbindlich und kostenlos.

Selbstverständlich beraten wir Sie jeweils vorab zu den anfallenden Kosten unserer Tätigkeit.

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, empfehlen wir, vorab zu klären, ob für den konkreten Sachverhalt Deckungsschutz gewährt wird und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

In einem gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie nicht in der Lage sind, für die Verfahrenskosten aufzukommen. Die Gewährung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe entbindet Sie jedoch nicht von einer Erstattung der Anwaltskosten für die gegnerische Partei, sollte das Verfahren (zum Teil) verloren werden. Setzt das Gericht Raten fest, müssen Sie maximal 48 der festgesetzten Monatsraten bezahlen.