Eine erste Kontaktaufnahme über Telefon oder per E-Mail sowie eine Kostenberechnung ist unverbindlich und kostenlos.
Selbstverständlich beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich jeweils vorab auch zu den anfallenden Kosten unserer Tätigkeit. Wir klären für Sie auch ob und falls möglich, welche Sonderkonditionen wir Ihnen bei der Beauftragung unserer Kanzlei anbieten können.
Bitte erkundigen Sie sich auch über unsere Sonderkonditionen bei Beauftragung mit einer Scheidung kombiniert mit einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Bei einer Mandatierung unserer Kanzlei innerhalb von 2 Jahren nach einer Erstberatung in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.
Kostenlose Klärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung:
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, klären wir für Sie die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos. Bitte kontaktieren Sie uns und senden uns die Unterlagen und Daten zu Ihrer Rechtsschutzversicherung zu.