Änderung Kindesunterhalt ab 01.01.2019

Auch das Jahr 2019 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2019 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.

Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2019 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 6,00 bis 9,00 € angehoben.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2019 gegenüber der Tabelle 2018 unverändert.

Die ab 01.01.2019 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads

Christiane Bohn, Rechtsanwältin