Auch das Jahr 2019 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2019 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.
Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2019 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 6,00 bis 9,00 € angehoben.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2019 gegenüber der Tabelle 2018 unverändert.
Die ab 01.01.2019 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads
Christiane Bohn, Rechtsanwältin