Ab 1.1.2020 ist die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Die Tabellensätze für minderjährige Kinder sind überdurchschnittlich angestiegen, während die Tabellenstruktur und die Einkommensgruppen unverändert geblieben sind. Der Bedarf volljähriger Kinder ist ebenfalls minimal angehoben worden. Zudem sind die Selbstbehalte angepasst worden. Weitere Änderungen werden beim Elternunterhalt aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erwartet.