Neufassung der Düsseldorfer Tabelle

Ab 1.1.2020 ist die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Die Tabellensätze für minderjährige Kinder sind überdurchschnittlich angestiegen, während die Tabellenstruktur und die Einkommensgruppen unverändert geblieben sind. Der Bedarf volljähriger Kinder ist ebenfalls minimal angehoben worden. Zudem sind die Selbstbehalte angepasst worden. Weitere Änderungen werden beim Elternunterhalt aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erwartet.

Änderung Kindesunterhalt ab 01.01.2018

Auch das Jahr 2018 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2018 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.

Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2018 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 5,00 bis 11,00 € angehoben.

Zudem wurden die Einkommensgruppen angehoben. Die erste Einkommensgruppe, nach der der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zu zahlen ist, wird nun bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 Euro (zuvor bis 1.500,00 €) angewandt.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber der Tabelle 2017 unverändert.

Die ab 01.01.2018 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads.