Wer haftet für wen?
In diesem Vortrag werden Kindesunterhaltsansprüche im Trennungs- und Scheidungsfall sowie die Elternunterhaltsansprüche bei pflegebedürftigen Eltern (Sozialhilferegress im Pflegeheimfall) erläutert. Dieser Vortrag soll sowohl Gemeinsamkeiten wie Unterschiede von Kindes- und Elternunterhaltsansprüchen aufzeigen.
Insbesondere wird dargestellt, welche eigenen Einkünfte und Belastungen beim Kindes- und Elternunterhalt relevant sind. Der Vortrag umfasst auch einen Exkurs zum Thema Ehegattenunterhalt im Fall von Trennung- und Scheidung und zeigt auf, welche unterhaltsrechtlichen Änderungen sich ergeben, wenn das Kind volljährig wird oder eine Ausbildung beginnt. Zum Thema gehört auch, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kinder zur Bezahlung des gesetzlichen Elternunterhaltes im Fall der Unterbringung eines Elternteils im Pflegeheim verpflichtet sind, bzw. welche Möglichkeiten bestehen, eine solche Verpflichtung z.B. durch rechtzeitige Vermögensübertragung zu verringern oder zu vermeiden.
Wann: Donnerstag, 19.01.2017 um 19:30 Uhr
Ort: Kissing, Mittelschule Pestalozzistr. 2; Eingang rechter Trakt, Raum 17/EG Kosten: 5,00 € / ermäßigte Gebühr: 3,00 €
Anmeldung: Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Weitere Vorträge finden statt am:
Donnerstag, 16.03.2017, 19:30 Uhr in Hollenbach und
Donnerstag, 29.06.2017, 19:30 Uhr in Friedberg