Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann über medizinische Maßnahmen und Operationen? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, kümmert sich um Mietangelegenheiten oder sucht einen Platz im Pflegeheim?
Frau Rechtsanwältin Bohn, die mehrjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht, Familienmediatorin, Nachlasspflegerin sowie Betreuerin aufweist, informiert Sie in diesem Vortag über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung damit auch bei schwerer Erkrankung oder einem plötzlichen Unfall eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.
Der Vortrag wird von der Kreisgruppe Augsburg angeboten.
Wann: Dienstag, 10.07.2018 um 18:00 Uhr
Wo: Pfarrheim “ Heiligste Dreifaltigkeit“ in der Ulmer Str. 195 in Augsburg
Christiane Bohn, Rechtsanwältin