Richtiges Erben und Vererben

In diesem Vortrag informiert Sie Frau Rechtsanwältin Bohn über die wichtigsten Hintergründe des gesetzlichen Erbrechts, das Verwandten- und Ehegattenerbrecht, die Erbengemeinschaft, das Pflichtteilsrecht und das Vermächtnis, sowie über die gesetzlich vorgeschriebenen Formen für letztwillige Verfügungen (Testament u.a.).

Zudem werden Sie mehr über die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Sozialhilferegress im Pflegeheimfall sowie den Besonderheiten bei Auslandsimmobilien erfahren.

Kosten und Anmeldung

Der Vortrag ist für Vereinsmitglieder und deren Angehörige kostenfrei. Der Verein freut sich über eine freiwillige Spende von Nichtmitgliedern. Sie können sich per E-Mail unter info@anwaltskanzlei-bohn.de oder unter der Telefonnummer 0821/50894930 anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wann:  Donnerstag, 11.10.2018 um 18:00 Uhr

Wo:      Vereinsheim des Kleingartenverein Ghf. e.V., Laubenweg, 86368 Gersthofen

Christiane Bohn, Rechtsanwältin

Vortrag Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer entscheidet dann über medizinische Maßnahmen und Operationen? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte, kümmert sich um Mietangelegenheiten oder sucht einen Platz im Pflegeheim?

Frau Rechtsanwältin Bohn, die mehrjährige Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht, Familienmediatorin, Nachlasspflegerin sowie Betreuerin aufweist, informiert Sie in diesem Vortag über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung damit auch bei schwerer Erkrankung oder einem plötzlichen Unfall eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Der Vortrag wird von der Kreisgruppe Augsburg angeboten.

Wann:     Dienstag, 10.07.2018 um 18:00 Uhr
Wo:         Pfarrheim “ Heiligste Dreifaltigkeit“ in der Ulmer Str. 195 in Augsburg

Christiane Bohn, Rechtsanwältin

Änderung Kindesunterhalt ab 01.01.2018

Auch das Jahr 2018 bringt eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ mit sich. Ab dem 01.01.2018 werden neue Beträge für den Kindesunterhalt festgelegt.

Die Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes – die sog. Düsseldorfer Tabelle – wurde ab dem kommenden Jahr 2018 neu strukturiert. Die Kindesunterhaltsbeträge für Minderjähre wurden um monatlich 5,00 bis 11,00 € angehoben.

Zudem wurden die Einkommensgruppen angehoben. Die erste Einkommensgruppe, nach der der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder zu zahlen ist, wird nun bei einem Nettoeinkommen bis 1.900,00 Euro (zuvor bis 1.500,00 €) angewandt.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber der Tabelle 2017 unverändert.

Die ab 01.01.2018 gültige „Düsseldorfer Tabelle“ finden Sie unter Downloads.

Stellenausschreibung (04.09.2017)

Wir sind eine im Arbeits-, Familien-, Erb-, IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Mediatoren mit Sitz im Herzen von Gersthofen.
Zur Verstärkung unseres Sekretariats, insbesondere des familienrechtlichen Referats suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n

RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE/N
oder
BÜROKAUFFRAU/-MANN mit vergleichbarer Berufserfahrung in Anwaltskanzleien

in Teilzeit.

Ihr Aufgabenbereich umfasst das gesamte Tätigkeitsgebiet einer/s Rechtsanwaltsfachangestellten (Schriftsätze nach Diktat, Abrechnungen, Zwangsvollstreckung, Aktenverwaltung, Posteingang und –ausgang, telefonische und persönliche Mandantenbetreuung, u.a.).

Wir setzen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Zahlen, gute PC-Kenntnisse (RA-Micro von Vorteil, MS-Office) sowie sicheres Schreiben am PC voraus. Aufgrund internationaler Ausrichtung der Kanzleigemeinschaft sind Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Rumänisch von Vorteil, aber nicht zwingende Voraussetzung.

Wir bieten ein selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten in modernen Kanzleiräumen. Es erwartet Sie ein angenehmes Betriebsklima in einem kleinen Team bei geregelter Arbeitszeit. Unsere Kanzlei befindet sich im City-Center Gersthofen und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Bei Interesse übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und des möglichen Eintrittstermins.

Kanzleigemeinschaft Huber, Bohn & Krois
Frau Rechtsanwältin Christiane Bohn
Bahnhofstr. 5 b
86368 Gersthofen

E-Mail: bohn@anwaltskanzlei-bohn.de
www.ra-petra-huber.de / www.anwaltskanzlei-bohn.de / www.ra-krois.de

Stellenausschreibung Nebentätigkeit (01.09.2017)

Wir sind eine im Arbeits-, Familien-, Erb-, IT- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Mediatoren mit Sitz im Herzen von Gersthofen.
Wir suchen ab sofort eine/n (bevorzugt) zweisprachige/n (Deutsch/Rumänisch)

Studentin/-en

als Mitarbeiter/-in für unser Kanzleiteam, bevorzugt für den Nachmittag (stundenweise, auf Minijob-Basis).
Die Stelle eignet sich als studienbegleitende Nebentätigkeit (ab dem 5. Fachsemester) und ist zunächst befristet auf ein Jahr.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung des Kanzleiteams einschließlich Telefondienst und Mandantenempfang,
  • Korrespondenz auch in rumänischer und englischer Sprache,
  • Veranstaltungsorganisation,
  • Recherchetätigkeiten,
  • Korrespondenz und leichte Bürotätigkeiten,
  • Verfassen von Artikeln und Texten.

Die Profilanforderungen sind:

  • Gutes Sprachgefühl und präziser Schreibstil
  • Guter Umgang mit MS-Office
  • Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Zuverlässigkeit, Eigenverantwortung und Sorgfalt

Sollten Sie an einer solchen Nebentätigkeit interessiert sein, dann bitten wir um Übersendung Ihrer vollständigen Bewerbung, bevorzugt per E-Mail, unter Angabe des möglichen Eintrittstermins bzw. der Ihnen möglichen Arbeitszeiten. (Hinweis: An uns per Post übersandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.)

Kanzleigemeinschaft Huber, Bohn & Krois
Frau Rechtsanwältin Christiane Bohn
Bahnhofstr. 5 b
86368 Gersthofen

Postadresse:  Postfach 1210, 86358 Gersthofen
E-Mail:            bohn@anwaltskanzlei-bohn.de

www.ra-petra-huber.de / www.anwaltskanzlei-bohn.de / www.ra-krois.de

Richtig Erben und Vererben – was ist rechtlich und steuerlich zu beachten

Vortrag zum Thema Erbrecht

Referenten:  Frau Rechtsanwältin Christiane Bohn und
Herr Steuerberater Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Kunz

In diesem Vortrag werden insbesondere folgende rechtliche Themen besprochen:

  • Gesetzliche und testamentarische Erbfolge
  • Pflichtteil
  • lebzeitige Zuwendungen
  • Brauche ich ein Testament?
  • Wie setze ich ein Testament auf?
  • Lebzeitige Zuwendungen auch bei pflegebedürftigen Eltern (Sozialhilferegress im Pflegeheimfall und möglichen Elternunterhaltsansprüchen)

Wann:     Donnerstag, 20.07.2017 um 19:30 Uhr
Wo:         Gasthof Krone in 86343 Königsbrunn, Bürgermeister-Wohlfahrt-Str. 44

Ein Auszug des Vortrags kann hier gefunden werden

Unterhaltsvorschuss-Reform 2017 (ab 1.7. 2017)

Plötzlich alleinerziehend – dabei sind es nicht nur Frauen, die auf Unterstützung von außen angewiesen sind. Auch Männer stehen in einer solchen Situation vor neuen finanziellen Herausforderungen und müssen sich im Alltag als Familie mit Kindern einer Vielzahl von Belastungen stellen. Fällt in einer solchen Situation dann auch noch der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise aus, drohen zudem noch finanzielle Probleme – unabhängig der Frage nach dem Sorgerecht.

Bezugsrahmen und Bezugsdauer der Unterhaltsvorschussleistungen werden ab 1.7.2017 ausgeweitet so dass sich dieses vorteilhaft für leistungsberechtigte Alleinerziehende auswirkt.

Unterhaltsvorschussleistungen werden bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen bis zum 18. Geburtstag des Kindes in folgender Höhe gewährt.

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro

und nun ab Juli 2017 für Kinder von 12  bis 17 Jahren 268 Euro.

Unterhaltsvorschuss bei Hartz-IV-Leistungen

Alleinerziehende die Hartz-IV-Leistungen erhalten und müssen den Unterhaltsvorschuss mit diesen staatlichen Leistungen verrechnen wenn:

  • das Kind zwischen 12 und 17 Lebensjahr ist und selbst im Bezug von Hartz IV Leistungen nach dem SGB II steht und
  • der alleinerziehende Elternteil – der im Hartz IV Bezug steht – selbst über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro (brutto) verfügt.

Die neue Regelung soll einen Anreiz schaffen, durch eigene Verdienste teilweise aus dem Bezug von Sozialleistungen auszusteigen.
Für Kinder unter 12 Jahren bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils weiterhin irrelevant.

Christiane Bohn, Rechtsanwältin

Krise in der Paarbeziehung: Chance zum Neubeginn oder Anfang vom Ende?

In diesem Vortrag informieren Sie Rechtsanwältin und Mediatorin Christiane Bohn und Diplom-Ökonomin und Paarberaterin Claudia Rühm über die Möglichkeiten und Chancen von Paaren, die in einer Krise oder (nur) einem heftigeren Alltagskonflikt stecken und Ihre Beziehung verbessern oder eine Trennung fair, professionell und informiert vorbereiten wollen. Mehr Klarheit, Entscheidungsbereitschaft, sowie ein wirtschaftlicheres Ergebnis und letztlich eine friedlichere Konfliktklärung und -lösung werden angestrebt. Dies ist umso wichtiger, wenn Kinder mit betroffen sind. Hierbei beantworten die Referentinnen Fragen wie: Wie lernen wir, wieder besser miteinander zu kommunizieren? Was passiert in einer Paarberatung? Wie finde(n) ich /wir einfacher zu einer Entscheidung? Welche Möglichkeiten gibt es im Falle einer Trennung und Scheidung? Was ist eine Mediation und wie läuft diese ab? Mit welchen Kosten sind die verschiedenen professionellen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten verbunden? Mit welchen Kosten ist eine gerichtliche Auseinandersetzung bei Trennung/Scheidung verbunden? etc.. Ziel dieses Vortrags ist es, in der Vorgehensweise für den Trennungsfall möglichst einvernehmlich alle Belange zu klären, um nervliche und finanzielle Belastungen durch gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und den Beteiligten baldmöglichst Planungssicherheit für die Zukunft zu bieten.

Christiane Bohn, Rechtsanwältin

Vortrag zum Thema: Probleme des Kindes- und Elternunterhaltsrechts

Wer haftet für wen?

In diesem Vortrag werden Kindesunterhaltsansprüche im Trennungs- und Scheidungsfall sowie die Elternunterhaltsansprüche bei pflegebedürftigen Eltern (Sozialhilferegress im Pflegeheimfall) erläutert. Dieser Vortrag soll sowohl Gemeinsamkeiten wie Unterschiede von Kindes- und Elternunterhaltsansprüchen aufzeigen.

Insbesondere wird dargestellt, welche eigenen Einkünfte und Belastungen beim Kindes- und Elternunterhalt relevant sind. Der Vortrag umfasst auch einen Exkurs zum Thema Ehegattenunterhalt im Fall von Trennung- und Scheidung und zeigt auf, welche unterhaltsrechtlichen Änderungen sich ergeben, wenn das Kind volljährig wird oder eine Ausbildung beginnt. Zum Thema gehört auch, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kinder zur Bezahlung des gesetzlichen Elternunterhaltes im Fall der Unterbringung eines Elternteils im Pflegeheim verpflichtet sind, bzw. welche Möglichkeiten bestehen, eine solche Verpflichtung z.B. durch rechtzeitige Vermögensübertragung zu verringern oder zu vermeiden.

Wann:            Donnerstag, 19.01.2017 um 19:30 Uhr
Ort:                Kissing, Mittelschule Pestalozzistr. 2; Eingang rechter Trakt, Raum 17/EG Kosten:         5,00 € / ermäßigte Gebühr: 3,00 €
Anmeldung: Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Weitere Vorträge finden statt am:
Donnerstag, 16.03.2017, 19:30 Uhr in Hollenbach und
Donnerstag, 29.06.2017, 19:30 Uhr in Friedberg

Keine Teilhabe an den Rentenansprüchen der Ehefrau bei krassem Fehlverhalten

56-jähriger Emder geht leer aus

Normalerweise findet im Rahmen einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich statt, das heißt, die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute werden gleichmäßig auf beide verteilt. Das gilt aber nicht uneingeschränkt. Der 3. Senat des Oberlandesgerichts hat jetzt die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der trotz der Begehung schwerer Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Ehefrau an deren Rentenansprüchen teilhaben wollte.

Der 56-jährige Ehemann und die 64-jährige Ehefrau waren beinahe 20 Jahre lang verheiratet. Nach der Trennung brach der seit Jahren heroinabhängige Ehemann in das Wohnhaus seiner Ehefrau ein, besprühte dort die Wände mit Beleidigungen und setzte dann das Haus in Brand. Es entstand ein Schaden von 37.000,- Euro. Kurze Zeit später brachte er bei einem Zusammentreffen seine Frau zu Boden und würgte sie lebensgefährlich, bis sie „Sterne sah“ und die von Nachbarn herbeigerufene Polizei eingriff. Der Mann wurde später zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt und in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Im Rahmen der Scheidung wollte der Ehemann an den Rentenansprüchen seiner Frau partizipieren. Das Amtsgericht Emden lehnte dies ab. Der Ehemann wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und rief das Oberlandesgericht an. Der 3. Senat hat jetzt die Entscheidung aus Emden bestätigt. Nach § 27 VersAusglG würden Rentenansprüche dann nicht geteilt, wenn dies grob unbillig wäre. So liege der Fall hier. Der Ehemann habe sich eines besonders krassen Fehlverhaltens gegenüber seiner Frau schuldig gemacht. Dass er sich später bei ihr entschuldigt habe, ändere daran letztlich nichts. Auch die Tatsache, dass die Ehe beinahe 20 Jahre lang bestanden habe, rechtfertige bei einem solchen krassen Fehlverhalten nicht die Teilhabe des Mannes an den Rentenansprüchen seiner Frau.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Az. 3 UF 146/16 Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 17. November 2016

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 05.12.2016